Volzotan
Well-Known Member
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Glaube ist nicht wissen. In dem Fall rechtlich klar.Mach wie Du Glaubst,
Ein Vertragsschluss ist eine gegenseitig bindende Willenserklärung, die durch Antrag und Annahme zustande kommt. Es gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Ganz klar im BGB geregelt.
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rech...te/crash_kurs/ws05_06/der_vertragsschluss.pdf