AW: Tanzverbot an Karfreitag
Säkularismus, was Die Grünen erwähnen, ist eine Weltanschauung, genau wie das Christentum, Judentum etc. Passt also absolut nicht als Argument gegen ein Tanzverbot. Wenn Petitionen ernst gemeint wären und WIRKLICH der überwiegende Teil der Bevölkerung gegen solche "Eingriffe" wäre, was genau wie die Kreuzigung Jesus nicht belegt ist, dann hätten diese Leute schon lange über ihre gwählten Volksvertreter eine Änderung des Grundgesetzes und daraus resultierend eine Änderung der Landesgesetze erwirkt. Aber GENAU DAS ist bis dato nicht geschehen, denn dann wären wir kein demokratischer, sozialer Bundesstaat, welcher WIR ALLE nun einmal sind! Und darauf können wir alle stolz sein, denn wenn wir anfangen, Glaubens- oder Nichtglaubensgruppen, sprich Menschen mit irgendeiner Meinung, nicht mehr durch unser Grundgesetz mit Freiheiten auszustatten, dann sind wir bald wieder dort, wo wir 1933-1945 waren.
One2one, ich stimme dir in allen Punkten ganz klar zu. 1. Tanzen generell ist nicht verboten, sondern nur die Veranstaltung an diesen sog. "Stillen Tagen". 2. Wir brechen uns alle keinen Zacken aus der Krone, da niemand ernsthaft in seiner freien Entfaltung beschränkt wird. 3. Dieser "Eingriff", wie ihn mache empfinden, ist in unserer gewollten Staatsform durch den Schrankentrias legitim. Dadurch dürfen Rechte Einzelner beschränkt werden, wenn deren Einhaltung die Grundrechte Anderer in gewissem Maße tangiert. Und in Deutschland gibt es nun einmal gesetzlich verankert die Glaubensfreiheit. Punkt! Wer das ändern will muss sich schon in die Landes- oder Bundesregierung wählen lassen und entsprechende Grundgesetzänderungen einbringen, welche aufgrund der sog. Ewigkeitsgarantie so gut wie unmöglich sind.
So oder so. Jeder sollte die Meinung des Anderen akzeptieren, tolerieren und nicht schlecht machen oder beleidigen. Meinungsäußerung schön und gut, aber immer sachlich und ohne beleidigende oder persönlich gemeinte, gewollt oder ungewollt, Verunglimpfung. Manchmal reicht es, sich seine Meinung zu denken... Denn wer auf das Recht der freien Meinungsäußerung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit pocht, der muss Anderen auch die Aulebung der Glaubensfreiheit gönnen. Solange wir als Demokratie existieren und entsprechende Gesetze gelten, die ein Zusammenleben Aller regeln, genießen wir alle Freiheiten, manchmal auch zu Lasten der Freiheiten Anderer. Nichtgläubige haben frei, dafür dürfen an diesen "stillen Tagen" halt gewisse Veranstaltungen nicht stattfinden. Geben und Nehmen...