Marty McFly
Well-Known Member
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Hallo, ich hab eine "juristische" Frage, vielleicht kann mir ja einer helfen hier:
Es ist ja durchaus üblich, dass es Athleten gibt, die fürs Kreuzheben einen Beugeanzug andersherum anziehen und damit Kreuzheben machen.
Ich habe aber schon gehört, dass dies auf "größeren" Veranstaltungen (beispielsweise EM oder WM) nicht erlaubt ist.
Mich würde mal interessieren, wo dieses Gesetz festgehalten ist. Laut Regelwerk BVDK habe ich nur die zugelassenen Kleidungsstücke aufgelistet gesehen, wobei aber nichts über die Verwendung von Beugeanzügen beim Heben bzw. über das verkehrte Anziehen von Anzügen steht.
Hat da jemand detailliertere Informationen für mich?
Es ist ja durchaus üblich, dass es Athleten gibt, die fürs Kreuzheben einen Beugeanzug andersherum anziehen und damit Kreuzheben machen.
Ich habe aber schon gehört, dass dies auf "größeren" Veranstaltungen (beispielsweise EM oder WM) nicht erlaubt ist.
Mich würde mal interessieren, wo dieses Gesetz festgehalten ist. Laut Regelwerk BVDK habe ich nur die zugelassenen Kleidungsstücke aufgelistet gesehen, wobei aber nichts über die Verwendung von Beugeanzügen beim Heben bzw. über das verkehrte Anziehen von Anzügen steht.
Hat da jemand detailliertere Informationen für mich?