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DSGVO & Zukunft des Forums

de-fortis

Team Sportmedizin
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19. März 2005
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Ab 25.05.2018 tritt das neue Datenschutzgesetz mit allen Konsequenzen in Kraft. Gerade für Webseiten- und Forenbetreiber ist dieses Gesetz in Deutschland ein herber Schlag ins Gesicht. Alle von Nutzern erhobenen Daten, jede noch so bedeutungslose Kleinigkeit muss akribisch notiert, geändert und beachtet werden.

Bei Missachtung der in Kraft tretenden Erlasse drohen auch für Privatpersonen hohe Strafen.

Unserer ersten Handlungen im Sinne dieser Verordnung sind:

  • SSL Verschlüsselung - http zu https
  • Anpassung der Datenschutzerklärung
  • Entschlackung der erhobenen Datenmengen
  • Löschung von Fotos deren Rechte/Urheber unbekannt
  • Archivierung (nicht Löschung) von bilderlastigen Themen
  • temporäre Archivierung bestimmter Unterforen (z.B. Athletengalerie)
Wir bitten euch, die Nutzer, in Zukunft keine Videos, Fotos oder Daten zu veröffentlichen deren Rechte, oder die Zustimmung Dritter ihr nicht besitzt.

Dies gilt insbesondere für Uploads oder Verlinkungen.

Wir halten euch über Änderungen auf dem Laufenden und behalten uns vor, Verstöße gegen das DSGVO zu entfernen.

Weitere Infos:

https://rp-online.de/digitales/inte...r-eu-datenschutz-grundverordnung_aid-19329477

Nachtrag: unsere Meinung zu diesen Änderungen und der DSVGO verkneifen wir uns an dieser Stelle.
 

Foxi83

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Admin
Moderator
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8.142
YouTube Videos darf man aber nicht verlinken? Da werden ja keinerlei Rechte tangiert, die Werbung läuft vorher und Links zum und Entschädung des Urheber sind ja via YouTube sichergestellt.

TLS begrüsse ich sehr. :045:
 
G

Gast10

Guest
Verlinkung ist m.E. kein Problem. Das Posten von Fotos ohne Urheberrecht ist schon immer eigentlich nicht legal und hat nichts mit Datenschutz zu tun.

Es geht ja weniger um den Inhalt der einzelnen Posts, sondern vielmehr und das VerhaVerhä Betreiber - Nutzer. Z.b. dass ich beim Verlassen des Forums vollstandige Anonymisierung meiner Beiträge verlangen kann usw.
 

de-fortis

Team Sportmedizin
Admin
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19. März 2005
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13.717
Verlinkung ist m.E. kein Problem. Das Posten von Fotos ohne Urheberrecht ist schon immer eigentlich nicht legal und hat nichts mit Datenschutz zu tun.
Mit Verlinkungen sind z.B. Youtube Videos gemeint, bei denen keine eindeutige Rechtssprechung vorherrscht.

Das mit den Fotos ist korrekt, jedoch nach dem 25.5. noch aktueller und mit dem Zusatz der Rechte Dritter behaftet. Daher wesentlich kritischer. Fotos und Videos sind hier allerdings nur die Spitze des Eisbergs.
 
G

Gast10

Guest
An Fotos gibt es genau 2 Rechte: Urheberrecht und Recht am eigenen Bild. Die DSGVO ändert daran nichts. Die viele Panikmache im Netz ist zu 90% unbegründet.

Was mit links auf YT jetzt neu sein soll, musst du mir mal erklären. Dein Hauptproblem sind tatsächlich die gespeicherten Daten Deiner Nutzer denke ich.
 
G

Gast10

Guest
Bei uns Fotografen würde das Thema die letzten Wochen unglaublich heiß gekocht.
Heute erschien endlich mal ein Artikel, der das korrekt beschreibt. Hat nichts direkt mit der Problematik auf MC zu tun, aber was DSGVO angeht auf jeden Fall interessant, und macht sie auch etwas verständlicher.

Wen es interessiert: hier der Link.

http://www.fotocommunity.de/blog/fo...chutz-NL&utm_medium=Email&utm_campaign=180516

In der Arbeit beschäftigt mich das Thema wegen Kundendaten, die keine Kunden mehr sind. DAS sind die echten Probleme!
 

de-fortis

Team Sportmedizin
Admin
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13.717
An Fotos gibt es genau 2 Rechte: Urheberrecht und Recht am eigenen Bild. Die DSGVO ändert daran nichts. Die viele Panikmache im Netz ist zu 90% unbegründet.

Was mit links auf YT jetzt neu sein soll, musst du mir mal erklären. Sein Hauptproblem sind tatsächlich die gespeicherten Daten Deiner Nutzer denke ich.

Hinzu kommt das Recht, der Einverständnisserklärung Dritter das besagte Bild oder Video zu veröffentlichen.

Youtube ist da ähnlich, für private Videos in denen Dritte zu sehen sind, haftet der Urheber und die Plattform auf welcher es veröffentlicht bzw. geteilt wird. Hinzu kommt: ist der Datenschutzmodus und der erweiterte Datenschutzmodus nicht aktiviert, wird die IP Adresse weitergeleitet - das ist u.a nicht DSGVO-Konform.

Es ist viel Panikmache dabei, allerdings auch naiv zu denken "mich betriffts nicht" oder "alles halb so wild". Da ich noch weitere Webseiten betreibe kann ich dir aus Erfahrung sagen: viele Blogger, Webseitenbetreiber und kleine Firmen sind mehr als alarmiert. Was da neben Impressum und erhobenen Daten noch nebenbei im Hintergrund beachtet und geändert werden muss, ist extrem komplex und weitreichend.

Neben dem Staat, der nur wenige hundert Beamte beschäftigt die um die Einhaltung der DSGVO bestrebt sind, sind jetzt schon eine Vielzahl an Anwälten in Lauerstellung um auch nur die geringsten Verstöße abzumahnen.
 
G

Gast10

Guest
Hinzu kommt das Recht, der Einverständnisserklärung Dritter das besagte Bild oder Video zu veröffentlichen.

Falsch. Du sprichst vom Recht am eigenen Bild und das ist schon immer so. Das hat mit der DSGVO gar nichts zu tun.

Urheber ist, wer ein Foto macht. Sind Personen drauf haben sie das Recht am eigenen Bild. Ohne gegenseitige Genehmigung durfte noch nie ein Bild veröffentlicht werden, weder vom Urheber noch von der abgebildeten Person. Privat genutzt selbstverständlich, aber es geht um Veröffentlichung. Ist die Person aber nur Beiwerk, zb auf einer öffentlichen Veranstaltung (Fibo, KDK Wettkampf), oder in der Dokumentation von Zeitgeschehen, steht sie also zufällig neben demselben Denkmal neben dem du deine Freundin fotografierst, oder in einer Gruppe Demonstranten, dann hat sie keine Schutzrechte und kann einer Veröffentlichung nur in seltenen Fällen widersprechen. So war das bisher, so ist das auch nach der DSGVO.
 
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de-fortis

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G

Gast10

Guest
Ich arbeite für eine sehr große AG mit Millionen Kunden und bin Geschäftsführer einer GmbH im E-Commerce, glaube mir, ich nehme nichts auf die leichte Schulter, aber ohne Ahnung verfallen die meisten zunächst in blinden Aktionismus.

Und tatsächlich lebt eine ganze Arschloch-Industrie davon, Betreiber abzumahnen, wenn Impressum, Widerrufsbelehrung oder OS-Vermerk nicht oder falsch angegeben sind oder ProdSichG nicht beachtet wird, aber das ist ein anderes Thema.
 
G

Gast10

Guest
Quelle? Lasse mich diesbezüglich gern vom Gegenteil überzeugen [img17]

Lies den von mir verlinkten Text oder Google das mal. Ich bin Fotograf, Alter... :-D wenn ich das nicht wüsste... Bildrechte ist mein Grundlagenwissen. Stichwort KUG etc.
 
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de-fortis

Team Sportmedizin
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Ich arbeite für eine sehr große AG mit Millionen Kunden und bin Geschäftsführer einer GmbH im E-Commerce, glaube mir, ich nehme nichts auf die leichte Schulter, aber ohne Ahnung verfallen die meisten zunächst in blinden Aktionismus.

Und tatsächlich lebt eine ganze Arschloch-Industrie davon, Betreiber abzumahnen, wenn Impressum, Widerrufsbelehrung oder OS-Vermerk nicht oder falsch angegeben sind oder ProdSichG nicht beachtet wird, aber das ist ein anderes Thema.

Ich bin der letzte der Panik schiebt, aber ich habe wenig Lust als Präzedenzfall für besagte Deppen herzuhalten. Damit es nicht soweit kommt, werden wir versuchen diverse Dinge umzusetzen. Leider müssen wir uns seit Wochen und Monaten mit der DSGVO beschäftigen und herumschlagen und wissen genau was da anrollt. Fängt bei Opt-In Cookies an und hört bei IP-Adressen sowie Trackingverträgen von Analytics auf - aber das weißt du ja sicher.

Abmahnen ist kein Hobby, sondern ein Business. Im Endeffekt bin ich mir sicher das du nicht so laissez fair an die Sache rangehst wie deine Beiträge für mein Empfinden vermuten lassen - andererseits springen wir auch auf keinen Weltuntergangszug auf.

Und in einen weiteren Punkt sind wir uns auch einig: das Forum hängen wir deshalb nicht an den Nagel.
 
G

Gast10

Guest
Guten Morgen Forti! Erstmal entschuldige ich mich für meinen laissez fair Unterton. Ich hatte gestern Schlafprobleme und war echt schlecht drauf. Natürlich will ich mich nicht als allwissend hinstellen, genausowenig andere als blöd bezeichnen oder mich sonst irgendwie profilieren oder über die Dinge stellen. Paar Worte möchte ich ganz neutral noch dazu sagen, vielleicht lässt sich fürs Forum was daraus ableiten.

Wie gesagt, habe ich einige Kontaktpunkte zu dem Thema, bin aber natürlich auch kein spezialisierter Jurist. Wer hier ist das? Keiner, vor allem deshalb, weil das ein neuer Rechtstext ist, den man zwar interpretieren und in der Absicht hinterfragen kann, aber Urteile gibt es noch keine. Und jeder, der meint, die ultimativen Antworten zu kennen, ist ein Aufschneider.

Meine zwei Kontaktpunkte sind vor allem diese: beruflich speichern wir natürlich viele Kundendaten, und natürlich sind da auch Unmengen persönliche Daten dabei, die für Scoring, Verhaltensanalysen etc. genutzt werden. Es ist nicht verboten, Daten zu erheben und zu speichern, ganz im Gegenteil, es gibt ja auch Vorschriften, die das Speichern von Daten ausdrücklich vorsehen wie z.B. Aufbewahrungsvorschriften nach HGB (i.d.R. 10 Jahre). Im neuen Gesetz geht es ja vornehmlich darum, Missbrauch zu verhindern und das unnötige Speichern von Daten über den Geschäftszweck hinaus, sowie die Informationspflicht gegenüber dem Kunden. Und selbst nach der Aufbewahrungsfristen können Daten selbstverständlich weiterhin gespeichert und analysiert werden, nur muss eben der persönliche Bezug zur Person gebrochen werden. Es wäre ja Unsinn einerseits Banken vorzuschreiben, regelmäßige Stresstests und Simulationen durchzuführen, andererseits müssten sie ihre historischen Daten, aus denen sie Verhaltensparameter ableiten, löschen. Das wird schlussendlich durch Anonymisierung erreicht, das heißt, manche Daten bleiben zwar auf ewig gespeichert, aber es lässt sich kein Rückschluss mehr auf eine Person daraus ziehen.

Wichtig ist ja auch, dass die DSGVO kein bestehendes Recht außer Kraft setzt, wie z.B. in meinem oben verlinkten Artikel zu Fotografien deutlich erklärt ist, auch in der Stellungnahme des Innenministeriums, wo speziell auf Art. 85 abhebt, d.h. Datenschutz steht nicht über Meinungs- und Informationsfreiheit (das wäre vielleicht ein Ansatzpunkt für soziale Medien / Foren), und wenn es bestehende Gesetze gibt, die z.B. das Verbreiten von Fotografien regeln, wie z.B. das KUG, oder Urheberrechtsgesetz, gelten diese auch weiterhin.

Was mich zu meinem zweiten großen Kontaktpunkt bringt, die Fotografie (gilt für Videos ebenso). Hier streiten sich die Schwarzseher unter den Fotografen seit Monaten mit den Realisten bis hin zu der Aussage, man dürfe ohne vorherige schriftliche Einwilligung gar niemanden mehr auf einem Foto haben, was das Aus für Gruppenbilder, Kindergartenfotografen, Journalisten und Veranstaltungsfotografen bedeuten würde. Das ergäbe sich vor allem aus dem Speichern der EXIF Daten im digitalen Foto (Zeitpunkt, GPS-Daten, Blende, Belichtungszeit etc.) in Verbindung mit der dargestellten Person. Wie aus den bereits genannten Punkten dargestellt und in dem von mir verlinkten Artikel noch am besten beschrieben, war das alles kompletter Blödsinn. Deshalb reagiere ich auch regelmäßig etwas gereizt auf das Thema.

Es ist sicher richtig, sich als Forenbetreiber Gedanken zu machen. Das Thema Einwilligungserklärung der Nutzer, Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Forenregeln, denen jeder zustimmen muss, und der Umgang mit Nutzerdaten, wenn jemand das Forum verlassen will, ist sicher zu überdenken.

Was den Inhalt von Posts angeht, da bin ich sehr skeptisch, auch das Thema Verlinkung und ob sich da tatsächlich aus der DSGVO heraus etwas ändert. Man kann aus allem alles und nichts herauslesen. Manchmal sollte man sich auch die Frage stellen, wie die wirklich großen das machen, oder wie ein soziales Netzwerk wie Facebook überhaupt existieren kann, wenn jegliche Verlinkung, jeder Postinhalt etc. datenschutzrechtlich relevant wäre. Ich persönlich denke, das lässt sich in den Nutzungsbedingungen klären, der Betreiber ist da in den seltensten Fällen angreifbar, und wenn dann nicht wegen der DSGVO, sondern wegen schon lange bestehender Rechtsprechung. Meine Meinung. Ich kenne aus dem Thema Urheberrecht/Fotografie z.B. folgenden Sachverhalt: ich darf nicht ein Foto von jemandem abspeichern und dann auf meiner Seite oder in Beiträgen von mir als Grafik posten. Das kommt einer Veröffentlichung meinerseits gleich und ist daher schon immer verboten. Was ich aber natürlich tun darf, ist einen Link auf das öffentlich zugängliche Foto setzen. Und selbst wenn dieser in dem Netzwerk nicht als Textlink, sondern als Foto angezeigt wird, ist das kein Problem. Löscht der Urheber das Foto im Original, geht ja auch der Link nicht mehr. Gleiches gilt ja z.B. auch für das Teilen von Beiträgen auf Facebook. Das ist erlaubt, nicht aber, z.B. einen Screenshot davon selbst zu posten. Die DSGVO sollte hieran eigentlich nichts ändern. Und inwieweit der Betreiber für Inhalte von Verlinkungen verantwortlich ist... ich glaube das wurde in den letzten Jahren auch deutlich relativiert, oder? Im Grund eist ein Forum ein soziales Medium, und dieselben Regeln gelten.

Was mich ab und an wirklich stört ist aber vor allem folgendes: irgend jemand schreibt einen Artikel wie schlimm die neue DSGVO doch sei, und was es alles zu beachten gibt. Alle hängen sich da dran auf und machen das Gesetz schlecht, und dann gibt es tausende Beiträge zu dem Thema. Aber KEINER hat es mal von vorne bis hinten gelesen. Keiner kennt den Inhalt, aber jeder lässt sich über das aus, was irgendjemand mal dazu geschrieben hat. Das fängt damit an, dass das für rein private Zwecke gar nicht gilt, sondern nur für gewerbliche, und endet noch lange nicht beim Thema, dass dieses Gesetz ja andere bestehende, die Speichern von Daten und Veröffentlichen von Bildern ausdrücklich erlauben, gar nicht außer Kraft setzt.

War jetzt viel Text, aber vielleicht 1-2 Ansätze dabei.

Schöne Grüße,
Peer
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gast2

Guest
Gerade für Webseiten- und Forenbetreiber ist dieses Gesetz in Deutschland ein herber Schlag ins Gesicht.

Für Nutzer_innen dagegen sehr zu begrüßen!

Ich wurde übrigens nur durch die Mail darauf aufmerksam, dass ich seit 2012 hier registriert bin. Da ich seitdem nicht einen einzigen Beitrag verfasst habe, bitte ich um Löschung meines Kontos. Dann bist du schon mal etwas "Schlacke" los... :p

Viel Erfolg weiterhin!
 

berby

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s030.gif

Für solche technischen Tiefflieger wie ich es bin, war das schon immer irgendwie belastend. Nun gibt es noch eine weitere Steigerung.
 

Dicker

Well-Known Member
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s030.gif

Für solche technischen Tiefflieger wie ich es bin, war das schon immer irgendwie belastend. Nun gibt es noch eine weitere Steigerung.

Da reiche ich dir die Hand berby, mir geht es auch so :047:.
 

berby

Well-Known Member
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25. Dezember 2017
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1.049
Du, Dicker, es wird alles immer verrückter.
Es passt zwar nicht ganz hierher, aber den besagten Spruch aus dem Bundestag (den schreibe ich lieber nicht auf), den kann man getrost auch in abgewandelter Form auch auf Brüssel übertragen.
k020.gif
 

Eisenfresser

Anstandswauwau
Moderator
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47.743
An Fotos gibt es genau 2 Rechte: Urheberrecht und Recht am eigenen Bild. Die DSGVO ändert daran nichts. Die viele Panikmache im Netz ist zu 90% unbegründet.

Was mit links auf YT jetzt neu sein soll, musst du mir mal erklären. Dein Hauptproblem sind tatsächlich die gespeicherten Daten Deiner Nutzer denke ich.

Bei uns Fotografen würde das Thema die letzten Wochen unglaublich heiß gekocht.
Heute erschien endlich mal ein Artikel, der das korrekt beschreibt. Hat nichts direkt mit der Problematik auf MC zu tun, aber was DSGVO angeht auf jeden Fall interessant, und macht sie auch etwas verständlicher.

Wen es interessiert: hier der Link.

http://www.fotocommunity.de/blog/fo...chutz-NL&utm_medium=Email&utm_campaign=180516

In der Arbeit beschäftigt mich das Thema wegen Kundendaten, die keine Kunden mehr sind. DAS sind die echten Probleme!

Falsch. Du sprichst vom Recht am eigenen Bild und das ist schon immer so. Das hat mit der DSGVO gar nichts zu tun.

Urheber ist, wer ein Foto macht. Sind Personen drauf haben sie das Recht am eigenen Bild. Ohne gegenseitige Genehmigung durfte noch nie ein Bild veröffentlicht werden, weder vom Urheber noch von der abgebildeten Person. Privat genutzt selbstverständlich, aber es geht um Veröffentlichung. Ist die Person aber nur Beiwerk, zb auf einer öffentlichen Veranstaltung (Fibo, KDK Wettkampf), oder in der Dokumentation von Zeitgeschehen, steht sie also zufällig neben demselben Denkmal neben dem du deine Freundin fotografierst, oder in einer Gruppe Demonstranten, dann hat sie keine Schutzrechte und kann einer Veröffentlichung nur in seltenen Fällen widersprechen. So war das bisher, so ist das auch nach der DSGVO.

Ich arbeite für eine sehr große AG mit Millionen Kunden und bin Geschäftsführer einer GmbH im E-Commerce, glaube mir, ich nehme nichts auf die leichte Schulter, aber ohne Ahnung verfallen die meisten zunächst in blinden Aktionismus.

Und tatsächlich lebt eine ganze Arschloch-Industrie davon, Betreiber abzumahnen, wenn Impressum, Widerrufsbelehrung oder OS-Vermerk nicht oder falsch angegeben sind oder ProdSichG nicht beachtet wird, aber das ist ein anderes Thema.

Lies den von mir verlinkten Text oder Google das mal. Ich bin Fotograf, Alter... :-D wenn ich das nicht wüsste... Bildrechte ist mein Grundlagenwissen. Stichwort KUG etc.

Guten Morgen Forti! Erstmal entschuldige ich mich für meinen laissez fair Unterton. Ich hatte gestern Schlafprobleme und war echt schlecht drauf. Natürlich will ich mich nicht als allwissend hinstellen, genausowenig andere als blöd bezeichnen oder mich sonst irgendwie profilieren oder über die Dinge stellen. Paar Worte möchte ich ganz neutral noch dazu sagen, vielleicht lässt sich fürs Forum was daraus ableiten.

Wie gesagt, habe ich einige Kontaktpunkte zu dem Thema, bin aber natürlich auch kein spezialisierter Jurist. Wer hier ist das? Keiner, vor allem deshalb, weil das ein neuer Rechtstext ist, den man zwar interpretieren und in der Absicht hinterfragen kann, aber Urteile gibt es noch keine. Und jeder, der meint, die ultimativen Antworten zu kennen, ist ein Aufschneider.

Meine zwei Kontaktpunkte sind vor allem diese: beruflich speichern wir natürlich viele Kundendaten, und natürlich sind da auch Unmengen persönliche Daten dabei, die für Scoring, Verhaltensanalysen etc. genutzt werden. Es ist nicht verboten, Daten zu erheben und zu speichern, ganz im Gegenteil, es gibt ja auch Vorschriften, die das Speichern von Daten ausdrücklich vorsehen wie z.B. Aufbewahrungsvorschriften nach HGB (i.d.R. 10 Jahre). Im neuen Gesetz geht es ja vornehmlich darum, Missbrauch zu verhindern und das unnötige Speichern von Daten über den Geschäftszweck hinaus, sowie die Informationspflicht gegenüber dem Kunden. Und selbst nach der Aufbewahrungsfristen können Daten selbstverständlich weiterhin gespeichert und analysiert werden, nur muss eben der persönliche Bezug zur Person gebrochen werden. Es wäre ja Unsinn einerseits Banken vorzuschreiben, regelmäßige Stresstests und Simulationen durchzuführen, andererseits müssten sie ihre historischen Daten, aus denen sie Verhaltensparameter ableiten, löschen. Das wird schlussendlich durch Anonymisierung erreicht, das heißt, manche Daten bleiben zwar auf ewig gespeichert, aber es lässt sich kein Rückschluss mehr auf eine Person daraus ziehen.

Wichtig ist ja auch, dass die DSGVO kein bestehendes Recht außer Kraft setzt, wie z.B. in meinem oben verlinkten Artikel zu Fotografien deutlich erklärt ist, auch in der Stellungnahme des Innenministeriums, wo speziell auf Art. 85 abhebt, d.h. Datenschutz steht nicht über Meinungs- und Informationsfreiheit (das wäre vielleicht ein Ansatzpunkt für soziale Medien / Foren), und wenn es bestehende Gesetze gibt, die z.B. das Verbreiten von Fotografien regeln, wie z.B. das KUG, oder Urheberrechtsgesetz, gelten diese auch weiterhin.

Was mich zu meinem zweiten großen Kontaktpunkt bringt, die Fotografie (gilt für Videos ebenso). Hier streiten sich die Schwarzseher unter den Fotografen seit Monaten mit den Realisten bis hin zu der Aussage, man dürfe ohne vorherige schriftliche Einwilligung gar niemanden mehr auf einem Foto haben, was das Aus für Gruppenbilder, Kindergartenfotografen, Journalisten und Veranstaltungsfotografen bedeuten würde. Das ergäbe sich vor allem aus dem Speichern der EXIF Daten im digitalen Foto (Zeitpunkt, GPS-Daten, Blende, Belichtungszeit etc.) in Verbindung mit der dargestellten Person. Wie aus den bereits genannten Punkten dargestellt und in dem von mir verlinkten Artikel noch am besten beschrieben, war das alles kompletter Blödsinn. Deshalb reagiere ich auch regelmäßig etwas gereizt auf das Thema.

Es ist sicher richtig, sich als Forenbetreiber Gedanken zu machen. Das Thema Einwilligungserklärung der Nutzer, Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Forenregeln, denen jeder zustimmen muss, und der Umgang mit Nutzerdaten, wenn jemand das Forum verlassen will, ist sicher zu überdenken.

Was den Inhalt von Posts angeht, da bin ich sehr skeptisch, auch das Thema Verlinkung und ob sich da tatsächlich aus der DSGVO heraus etwas ändert. Man kann aus allem alles und nichts herauslesen. Manchmal sollte man sich auch die Frage stellen, wie die wirklich großen das machen, oder wie ein soziales Netzwerk wie Facebook überhaupt existieren kann, wenn jegliche Verlinkung, jeder Postinhalt etc. datenschutzrechtlich relevant wäre. Ich persönlich denke, das lässt sich in den Nutzungsbedingungen klären, der Betreiber ist da in den seltensten Fällen angreifbar, und wenn dann nicht wegen der DSGVO, sondern wegen schon lange bestehender Rechtsprechung. Meine Meinung. Ich kenne aus dem Thema Urheberrecht/Fotografie z.B. folgenden Sachverhalt: ich darf nicht ein Foto von jemandem abspeichern und dann auf meiner Seite oder in Beiträgen von mir als Grafik posten. Das kommt einer Veröffentlichung meinerseits gleich und ist daher schon immer verboten. Was ich aber natürlich tun darf, ist einen Link auf das öffentlich zugängliche Foto setzen. Und selbst wenn dieser in dem Netzwerk nicht als Textlink, sondern als Foto angezeigt wird, ist das kein Problem. Löscht der Urheber das Foto im Original, geht ja auch der Link nicht mehr. Gleiches gilt ja z.B. auch für das Teilen von Beiträgen auf Facebook. Das ist erlaubt, nicht aber, z.B. einen Screenshot davon selbst zu posten. Die DSGVO sollte hieran eigentlich nichts ändern. Und inwieweit der Betreiber für Inhalte von Verlinkungen verantwortlich ist... ich glaube das wurde in den letzten Jahren auch deutlich relativiert, oder? Im Grund eist ein Forum ein soziales Medium, und dieselben Regeln gelten.

Was mich ab und an wirklich stört ist aber vor allem folgendes: irgend jemand schreibt einen Artikel wie schlimm die neue DSGVO doch sei, und was es alles zu beachten gibt. Alle hängen sich da dran auf und machen das Gesetz schlecht, und dann gibt es tausende Beiträge zu dem Thema. Aber KEINER hat es mal von vorne bis hinten gelesen. Keiner kennt den Inhalt, aber jeder lässt sich über das aus, was irgendjemand mal dazu geschrieben hat. Das fängt damit an, dass das für rein private Zwecke gar nicht gilt, sondern nur für gewerbliche, und endet noch lange nicht beim Thema, dass dieses Gesetz ja andere bestehende, die Speichern von Daten und Veröffentlichen von Bildern ausdrücklich erlauben, gar nicht außer Kraft setzt.

War jetzt viel Text, aber vielleicht 1-2 Ansätze dabei.

Schöne Grüße,
Peer

http://www.fotocommunity.de/blog/fo...chutz-NL&utm_medium=Email&utm_campaign=180516
 

Dennis 'Reaper' Heckmann

Well-Known Member
Registriert
6. März 2017
Beiträge
576
mal für mein Verständnis warum Zitierst du seine Posts und Kommentierst das mit dem Gleichen Link den er selbst gepostet hat?
 

Eisenfresser

Anstandswauwau
Moderator
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29. Januar 2009
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47.743
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