MarmorStein
Well-Known Member
- Registriert
- 5. September 2007
- Beiträge
- 1.632
So, jetzt muss ich auch mal eine Frage stellen:
In allen Büchern etc. steht vorne ein Satz drin wie:
"Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung in elektronische Systeme."
Jetzt kenn ich mich als Nicht-Jurist nicht gerade bombig mit "den engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes" aus, und somit stehe ich vor folgendem Problem: Wenn ich einen Vortrag halten muss/will (in der Uni, im Fitnesstudio, etc.), so richtig gepflegt mit Powerpoint-Päsentation, etc., dann müssen dafür natürlich auch Bilder her. Mit solchen bin ich ja dank meiner vielen Fachbücher (die ja auch nicht gerade billig waren) bestens ausgerüstet ... wenn jetzt dieser Satz nicht wäre.
Also, wie sieht's aus? Darf ich z.B. das Bild einer Wirbelsäule aus dem Sobotta-Atlas zur Veranschaulichung in die Präsentation packen, oder brauch ich dazu extra die Erlaubnis von Elsevier Urban & Fischer?
Die Frage stellt sich mir auch aus diesem Grund: Wenn man auf Google auf Bildersuche geht und "Wirbelsäule" eintippt, kommen hie und da beispielsweise auch die Wirbelsäulen aus eben genanntem Atlas zum Vorscchein, und ich kann mir nicht vorstellen, dass für jede dieser Grafiken auch eine Erlaubnis eingeholt worden wäre.
Sicherlich, ich werd die betreffenden Verlage mal anschreiben, allerdings vermute ich, dass da schon ein gewisser (wahrscheinlich nicht nur symbolischer) Obolus für die Erlaubnis, das eine oder andere Bildchen verwenden zu dürfen anfällt.
Ein weiteres Paradoxon (für mich): Der 4. Auflage von "Deetjen/Speckmann/Hescheler - Physiologie" liegt eine CD bei, mit allen Grafiken aus dem Buch ... natürlich alle mit Copyright-Notiz versehen ?!?
Kennt sich auf dem Gebiet hier irgendjemand aus
VG, MarmorStein
In allen Büchern etc. steht vorne ein Satz drin wie:
"Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung in elektronische Systeme."
Jetzt kenn ich mich als Nicht-Jurist nicht gerade bombig mit "den engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes" aus, und somit stehe ich vor folgendem Problem: Wenn ich einen Vortrag halten muss/will (in der Uni, im Fitnesstudio, etc.), so richtig gepflegt mit Powerpoint-Päsentation, etc., dann müssen dafür natürlich auch Bilder her. Mit solchen bin ich ja dank meiner vielen Fachbücher (die ja auch nicht gerade billig waren) bestens ausgerüstet ... wenn jetzt dieser Satz nicht wäre.
Also, wie sieht's aus? Darf ich z.B. das Bild einer Wirbelsäule aus dem Sobotta-Atlas zur Veranschaulichung in die Präsentation packen, oder brauch ich dazu extra die Erlaubnis von Elsevier Urban & Fischer?
Die Frage stellt sich mir auch aus diesem Grund: Wenn man auf Google auf Bildersuche geht und "Wirbelsäule" eintippt, kommen hie und da beispielsweise auch die Wirbelsäulen aus eben genanntem Atlas zum Vorscchein, und ich kann mir nicht vorstellen, dass für jede dieser Grafiken auch eine Erlaubnis eingeholt worden wäre.
Sicherlich, ich werd die betreffenden Verlage mal anschreiben, allerdings vermute ich, dass da schon ein gewisser (wahrscheinlich nicht nur symbolischer) Obolus für die Erlaubnis, das eine oder andere Bildchen verwenden zu dürfen anfällt.
Ein weiteres Paradoxon (für mich): Der 4. Auflage von "Deetjen/Speckmann/Hescheler - Physiologie" liegt eine CD bei, mit allen Grafiken aus dem Buch ... natürlich alle mit Copyright-Notiz versehen ?!?
Kennt sich auf dem Gebiet hier irgendjemand aus
VG, MarmorStein