ElfenKiller
Well-Known Member
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- 30. Januar 2009
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Vielleicht kennt sich ja jemand damit hier aus. Ich hatte vor einer Woche etwa einen Flug, der dann um einen Tag verschoben wurde wegen Turbinenausfall.
Das EU-Recht für Fluggäste im Allgemeinen: EU ? Fluggastrechte ? Ihr Europa und zusammengefasst auch hier: Erstattung, Entsch
Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Erstattung?
Was dafür spricht:
Das EU-Recht für Fluggäste im Allgemeinen: EU ? Fluggastrechte ? Ihr Europa und zusammengefasst auch hier: Erstattung, Entsch
Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Erstattung?
Was dafür spricht:
- Auch technische Defekte gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht als höhere Gewalt
- Daneben haben Sie bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunft am Zielflughafen (laut Flugschein) mit mehr als dreistündiger Verspätung unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250–600 Euro, je nach Flugstrecke:Flüge innerhalb der EU
Flüge zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land
- 1 500 km oder weniger – 250 Euro
- mehr als 1 500 km – 400 Euro
- 1 500 km oder weniger – 250 Euro
- 1 500 – 3 500 km – 400 Euro
- mehr als 3 500 km – 600 Euro
- die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat (sie hat einen neuen Flug am nächsten Tag angeboten)
- mit einem Luftfahrtunternehmen, das in der EU (bzw. in Island, Norwegen oder der Schweiz) registriert ist, in der EU ankommen (wie finde ich dies heraus?)