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Rechtsfrage wer wird bestraft Körperverletzung

Kickboxing

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22. Dezember 2005
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Hallo , einem Kumpel ist folgendes passiert:
Er (20) war am Abend zuhause als er seine Schwester (16) schrein hörte . Als er genauer hin hörte bemerkte er das sie mit ihrem Kumpel (15-17) streitete. als es zu laut wurde kam er in ihr Zimmer und fragte was los ist und ob es auch leiser geht. Seine Schwester sagte dan zu ihm er soll ihren Kumpel rauswerfen weil er im ZImmer rauchen wollte ect. . Da er aber nicht wollte und sagte "passt schon ich mach kein scheiß" packte mein Kumpel hin und schubste ihn zu tür , dann wurde er beschinpft da tickte er kurz aus und schlug ihm 2-3mal ins Gesicht . Jetzt hat er eine Platzwunde über der Augenbraun und irgendwas mit dem Zahn. Der geschädigte will jetzt anzeige machen aber er weigerte sich ja das Haus zu verlassen was passiert jetzt rechtlich ?
 

sportsfreund

Moderator / Der Laktator / Team Fitness- und Kraft
Moderator
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17. November 2007
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Hm, sowas hab ich schon öfter gehört, v.a. dass jemand angegangen wurde, dann aber zuschlug und der Angreifer verletzt wurde. Dadurch drehen sich dann "Opfer" und "Täter" teilweise um. Scheiß Situation...
Ich denke, dass das ziemlich vom Gericht, der Verletzung, etc. abhängt.
Kenn mich leider auch nicht genau aus.

Wünsch euch da aber alles Gute bei der Sache.
 

Kickboxing

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sorry vielleicht hab ich es falsch formuliert . Meim Kumpel ist nichts passiert fals du es so meinst er hat nur geschubst , gesagt er soll gehen wurde in seinem Haus beleidigt und schlug zu.
Mich interessiert auch wie das ist wenn man jemanden in seine eigenen 4Wänden verletzt da muss doch ein unterschied sein oder ?
 

hidden_dragon

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Mich interessiert auch wie das ist wenn man jemanden in seine eigenen 4Wänden verletzt da muss doch ein unterschied sein oder ?

das wäre ja ein freifahrtschein für häusliche gewalt, z.b. gegen ehefrau oder kinder! die eigenen 4 wände sind kein rechtsfreier raum. ich bin keine juristin und kenne auch gottseidank keine ähnlcihen fälle aus meinem umfeld. rein intuitiv würde ich sagen, dein kumpel hat sich falsch verhalten, denn eine beleidigung ist kein grund, körperlich gewalttätig zu werden. wenn man einen konflikt nicht mit worten beilegen kann, muss man eben zu guter letzt die polizei rufen - man hat nicht das recht, einfach loszuprügeln, eigene 4 wände hin oder her... vor allem nicht mit der gewalt, dass der andere jetzt einen zahn weniger (oder ähnliches) hat!! da wird wahrscheinlich ein prozess auf deinen kumpel zukommen...
 

matten

Team Lowtech/Fitness. Der Mattenschlinger
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hidden dragon schrieb:
dein kumpel hat sich falsch verhalten, denn eine beleidigung ist kein grund, körperlich gewalttätig zu werden. wenn man einen konflikt nicht mit worten beilegen kann,

das sehe ich genauso - allerdings hat man schon das recht sein hausrecht durchzusetzen, muß aber dabei die verhältnismäßigkeit wahren.

wie das dann letztenendes vor gericht beurteilt wird kann hier keiner sagen. dein kumpel kann aber punkte sammeln, wenn er sich für die übermäßige gewaltanwendung entschuldigt. vielleicht kommt er dann mit auch mit einem schiedsmann oder ähnlichem aus.
 

Dr.Hupe

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Juristisch hat dein Kumpel da ganz klar eine Körperverletzung begangen. Dabei ist unerheblich, ob zu Hause oder anderswo.

Moralisch... Naja, who cares, hatter ihm halt auf die Nuss gehauen, könnte mir auch passieren sowas... ;D
 

Tox

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Ganz klar Körperverletzung. Allerdings würde ich eine Gegenanzeige wegen Hausfriedensbruchs aufgleisen, in der Regel lässt der Geschädigte seine Anzeige fallen. Dein Kumpel sollte aber das nächste mal das Hirn einschalten... ::)
 

bigmcx

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hmmm naja würd eigentlich sagen, dass das fallen gelassen wird solange sich dein kumpel noch nichts andres geleistet hat! leider ist recht bekommen und recht haben oft nicht das gleiche...
hab auch mal gehört, dass wenn einer in dein hauseinbricht und du ihn dafür "körperlich ermahnst" (geiles wort oder;-) also ihn schlägst oder mit nem knüppel verprügelst kann er dich wegen körperverletzung anzeigen, falls er nicht zuerst auf dich losgegangen ist!
 
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